Nein, das müssen sie nicht. Wer von der Pflicht zur Mitgliedschaft in der GKV befreit ist, bekommt oftmals sogar den Basistarif in der PKV günstiger als in der GKV. Ein noch größeres Spektrum bietet die PKV bei den ergänzenden Tarifen. Hier kann sich der Versicherte die Zusatzleistungen zusammen stellen, die er angesichts seines Wunsches nach Absicherung oder seines Gesundheitszustands für wichtig hält. Ein immer größerer Stellenwert bei der ergänzenden privaten Krankenversicherung kommt heute den Zahnzusatzversicherungen, den Brillenversicherungen und den Krankentagegeldversicherungen zu. Sie bieten die Chance, auch bei der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung verschiedene Versorgungslücken schließen zu können. Die Zahnversicherung ist heute beispielsweise in Abhängigkeit von der Zuordnung zu Altersgruppen schon ab rund sechs Euro pro Monat zu bekommen. Als besonders interessant erweisen sich hier Verträge, bei denen es wie bei der GKV einen Bonus auf die regelmäßige Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen gibt.
Auch sollte es möglichst keine Klausel geben, die eine Versicherungsleistung nur für den Fall zusichert, dass parallel auch Zuschüsse der GKV gewährt werden. Letzteres sollte man nicht nur bei der Zahnversicherung, sondern auch bei der Brillenversicherung mit beachten. Und man sollte wissen, dass sich eine Krankentagegeldversicherung auch als Mittel der Zinsbeeinflussung bei der Beantragung von Krediten bei den Banken mit einbringen lässt.